Rs C-646/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1, 2 und 3 der RL 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Art. 48 GRC; strafprozessrechtliche Vorschriften, die die sich aus einer Änderung der Anklage ergebenden Verteidigungsgarantien in qualitativer und quantitativer Hinsicht unterschiedlich gewährleisten, je nachdem ob die Änderung tatsächliche Aspekte des Tatvorwurfs oder dessen rechtliche Beurteilung betrifft; Vorlage (6934/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-646/17 LIMITE
21.12.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-646/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1, 2 und 3 der RL 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Art. 48 GRC; strafprozessrechtliche Vorschriften, die die sich aus einer Änderung der Anklage ergebenden Verteidigungsgarantien in qualitativer und quantitativer Hinsicht unterschiedlich gewährleisten, je nachdem ob die Änderung tatsächliche Aspekte des Tatvorwurfs oder dessen rechtliche Beurteilung betrifft; Vorlage

Erstellt am 21.12.2017

Eingelangt am 29.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-646/17/0001-V/7/2017)