Rs C-694/17; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 15 des Übereinkommens von Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit: Frage, ob Person im Rahmen eines Kreditvertrages, der auf Grund des Gesamtkreditbetrages nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge fällt, als Verbraucher im Sinne des Übereinkommens angesehen werden kann, wenn keine nationale Vorschrift den Geltungsbereich der Richtlinie auch auf diese Bereiche ausdehnt; Vorlage (8935/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-694/17 LIMITE
18.01.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-694/17; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 15 des Übereinkommens von Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit: Frage, ob Person im Rahmen eines Kreditvertrages, der auf Grund des Gesamtkreditbetrages nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge fällt, als Verbraucher im Sinne des Übereinkommens angesehen werden kann, wenn keine nationale Vorschrift den Geltungsbereich der Richtlinie auch auf diese Bereiche ausdehnt; Vorlage

Erstellt am 18.01.2018

Eingelangt am 23.01.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-694/17/0001-V 6/2018)