Rs C-681/17; deutsches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 16 lit. e sowie Art. 6 Abs. 1 lit. k der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU betreffend die Erfassung von Matratzen als Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind; geeignete Reinigungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrsfähigkeit, Verlust des Widerrufsrechts bei Entfernung der Versiegelung; Vorlage (9050/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-681/17 LIMITE
15.01.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-681/17; deutsches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 16 lit. e sowie Art. 6 Abs. 1 lit. k der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU betreffend die Erfassung von Matratzen als Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind; geeignete Reinigungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrsfähigkeit, Verlust des Widerrufsrechts bei Entfernung der Versiegelung; Vorlage

Erstellt am 15.01.2018

Eingelangt am 24.01.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-681/17/0001-V 6/2018)