EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-680/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Visakodex: Frage, ob Art. 32 Abs. 3 Visakodex dem entgegensteht, dass eine Bezugsperson im eigenen Namen Beschwerde gegen die Verweigerung des Visums einer anderen Person einlegen kann; Frage, ob im Falle der Vertretung durch einen anderen Staat gemäß Art. 8 Abs. 4 Visakodex die Zuständigkeit des vertretenen Staates aufrecht bleibt; Frage, welcher Staat den Visumsantrag iSd. Art. 32 Abs. 3 Visakodex endgültig entschieden hat; Vereinbarkeit einer Rechtsschutzmöglichkeit nur im vertretenden Mitgliedstaat mit Art. 47 GRC (Recht auf effektiven Rechtsschutz), Vorlage
Erstellt am 19.01.2018
Eingelangt am 24.01.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-680/17/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-680/17