Rs C-703/17; österreichisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung der Art. 45 AEUV, der Art. 20 und 21 GRC und des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Vereinbarkeit mit Regelung, nach der facheinschlägige Vordienstzeiten jedenfalls nur im Ausmaß von 3 bzw. 4 Jahren angerechnet werden; Vereinbarkeit mit Entlohnungssystem, das gleichzeitig an die Dauer der Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ein höheres Entgelt knüpft; Vorlage (9353/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-703/17 LIMITE
24.01.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-703/17; österreichisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung der Art. 45 AEUV, der Art. 20 und 21 GRC und des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Vereinbarkeit mit Regelung, nach der facheinschlägige Vordienstzeiten jedenfalls nur im Ausmaß von 3 bzw. 4 Jahren angerechnet werden; Vereinbarkeit mit Entlohnungssystem, das gleichzeitig an die Dauer der Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ein höheres Entgelt knüpft; Vorlage

Erstellt am 24.01.2018

Eingelangt am 26.01.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-703/17/0001-V 6/2018)