EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-716/17, dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 45 AEUV: Vereinbarkeit mit Gerichtsstandsregel, die sicherstellen soll, dass das ein Entschuldungsverfahren durchführende Gericht Kenntnis der sozioökonomischen Verhältnisse des Schuldners hat und Einbeziehung dieser Informationen in Bewertung eines angemessenen bescheidenen Lebensstandards vorsieht; Frage einer unmittelbaren Wirkung des Art. 45 AEUV zwischen Privaten; Vorlage
Erstellt am 13.02.2018
Eingelangt am 14.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-716/17/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-716/17