Rs C-727/17, polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 1 Abs. 1 lit. f der RL 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft; Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage und dem nächstgelegenen Wohngebäude; technische Vorschrift gemäß Art. 5 Abs. 1 der RL 2015/1535/EU; Übermittlungspflicht an die Kommission; Auslegung des Art. 15 Abs. 2 lit. a der Dienstleistungs-RL 2006/123/EG; Beschränkung der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit durch Mindestentfernungen zwischen Dienstleistungserbringern; Pflicht zur Mitteilung an die Kommission gemäß Art. 15 Abs. 7 der Dienstleistungs-RL; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 und Art. 13 Abs. 1 UAbs. 1 der RL 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Unvereinbarkeit einer nationalen Regelung über einen Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage und dem nächstgelegenen Wohngebäude mit der RL 2009/28/EG; Vorlage (11363/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-727/17 LIMITE
13.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-727/17, polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 1 Abs. 1 lit. f der RL 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft; Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage und dem nächstgelegenen Wohngebäude; technische Vorschrift gemäß Art. 5 Abs. 1 der RL 2015/1535/EU; Übermittlungspflicht an die Kommission; Auslegung des Art. 15 Abs. 2 lit. a der Dienstleistungs-RL 2006/123/EG; Beschränkung der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit durch Mindestentfernungen zwischen Dienstleistungserbringern; Pflicht zur Mitteilung an die Kommission gemäß Art. 15 Abs. 7 der Dienstleistungs-RL; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 und Art. 13 Abs. 1 UAbs. 1 der RL 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Unvereinbarkeit einer nationalen Regelung über einen Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage und dem nächstgelegenen Wohngebäude mit der RL 2009/28/EG; Vorlage

Erstellt am 13.02.2018

Eingelangt am 14.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-727/17/0001-V 6/2018)