Rs C-723/17; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Abs. 3 und 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV iVm Art. 288 Abs. 3 AEUV und der Art. 6 und 7 der Luftqualitäts-RL 2008/50/EG; Antrag unmittelbar von der Überschreitung von Grenzwerten Betroffener an das Gericht auf Prüfung der rechtmäßigen Einrichtung von Probenahmestellen gemäß Anhang III Abschnitt B Z 1 lit. a Luftqualitäts-RL; Verpflichtung der Behörde zur Erstellung eines Luftqualitätsplans und zur Einrichtung von Probenahmestellen durch das Gericht; Ermessensspielraum; Gewaltenteilung; Zugang zum Gericht; Auslegung der Art. 13 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 Luftqualitäts-RL; Überschreitung des Grenzwerts schon aufgrund der Messergebnisse nur einer Probenahmestelle im Mitteilungszeitraum gemäß Anhang XI Luftqualitäts-RL oder erst aufgrund des Durchschnitts der Messergebnisse aller Probenahmestellen eines bestimmten Gebietes; Vorlage (11670/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-723/17 LIMITE
14.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-723/17; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Abs. 3 und 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV iVm Art. 288 Abs. 3 AEUV und der Art. 6 und 7 der Luftqualitäts-RL 2008/50/EG; Antrag unmittelbar von der Überschreitung von Grenzwerten Betroffener an das Gericht auf Prüfung der rechtmäßigen Einrichtung von Probenahmestellen gemäß Anhang III Abschnitt B Z 1 lit. a Luftqualitäts-RL; Verpflichtung der Behörde zur Erstellung eines Luftqualitätsplans und zur Einrichtung von Probenahmestellen durch das Gericht; Ermessensspielraum; Gewaltenteilung; Zugang zum Gericht; Auslegung der Art. 13 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 Luftqualitäts-RL; Überschreitung des Grenzwerts schon aufgrund der Messergebnisse nur einer Probenahmestelle im Mitteilungszeitraum gemäß Anhang XI Luftqualitäts-RL oder erst aufgrund des Durchschnitts der Messergebnisse aller Probenahmestellen eines bestimmten Gebietes; Vorlage

Erstellt am 14.02.2018

Eingelangt am 16.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-723/17/0001-V 6/2018)