Rs C-28/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 9 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (SEPA-Verordnung): Verbot für Zahlungsempfänger, Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren vom Wohnsitz des Zahlers in Mitgliedstaat abhängig zu machen, in dem auch der Zahlungsempfänger seinen (Wohn-)Sitz hat, wenn Zahlung auch auf andere Art – zB mit Kreditkarte – zugelassen wird; Vorlage (11829/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-28/18 LIMITE
16.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-28/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 9 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (SEPA-Verordnung): Verbot für Zahlungsempfänger, Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren vom Wohnsitz des Zahlers in Mitgliedstaat abhängig zu machen, in dem auch der Zahlungsempfänger seinen (Wohn-)Sitz hat, wenn Zahlung auch auf andere Art – zB mit Kreditkarte – zugelassen wird; Vorlage

Erstellt am 16.02.2018

Eingelangt am 19.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-28/18/0001-V 6/2018)