Rs C-33/18; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 87 Abs. 8 der VO Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Verpflichtung bei gleichzeitiger selbständiger und unselbständiger Tätigkeit in zwei Mitgliedstaaten einen Antrag zur Anwendung der Verordnung zu stellen, bei rückwirkender Unterstellung unter Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wenn dreimonatige Frist abgelaufen; Vorlage (12014/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-33/18 LIMITE
19.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-33/18; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 87 Abs. 8 der VO Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Verpflichtung bei gleichzeitiger selbständiger und unselbständiger Tätigkeit in zwei Mitgliedstaaten einen Antrag zur Anwendung der Verordnung zu stellen, bei rückwirkender Unterstellung unter Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wenn dreimonatige Frist abgelaufen; Vorlage

Erstellt am 19.02.2018

Eingelangt am 20.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-33/18/0001-V 6/2018)