Rs C-42/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 13 Teil B lit. d Z 3 der Richtlinie 77/388/EWG (Sechste MwSt-Richtlinie: Einheitliche Bemessungsgrundlage); Frage der Steuerfreiheit für technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für eine einen Geldautomaten betreibende Bank und deren Bargeldauszahlungen mit Geldautomaten erbringt; fragliche Vergleichbarkeit mit der Dienstleistungserbringung für Kartenzahlungen beim Verkauf von Kinokarten (Rs C-607/14, Bookit); Vorlage (13053/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-42/18 LIMITE
26.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-42/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 13 Teil B lit. d Z 3 der Richtlinie 77/388/EWG (Sechste MwSt-Richtlinie: Einheitliche Bemessungsgrundlage); Frage der Steuerfreiheit für technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für eine einen Geldautomaten betreibende Bank und deren Bargeldauszahlungen mit Geldautomaten erbringt; fragliche Vergleichbarkeit mit der Dienstleistungserbringung für Kartenzahlungen beim Verkauf von Kinokarten (Rs C-607/14, Bookit); Vorlage

Erstellt am 26.02.2018

Eingelangt am 28.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-42/18/0001-V 6/2018)

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