EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-46/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 Abs. 2 UAbs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor und Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3950/92; Zusatzabgabe bei Überschreitung der Milchquoten; Entfall, bei Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit den unionsrechtlichen Vorgaben; Schutz des Vertrauens, wenn durch Erfüllung einer unionswidrigen Verpflichtung Begünstigung erlangt wurde; Begriff "vorrangige Gruppe" im Sinne des Unionsrechts; unterschiedliche Modalitäten der Erstattung zu viel verlangter Zusatzabgabe für Erzeuger, die unionswidriger Verpflichtung nachgekommen sind und anderen Erzeugern; Vorlage
Erstellt am 27.02.2018
Eingelangt am 02.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-46/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-46/18