Rs C-89/18; dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Assoziierungsabkommen EWR – Türkei; Art. 13 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates; „erfolgreiche Integration“ als anerkanntes Ziel für die Beschränkung des Ehegattennachzuges; Voraussetzung einer engeren Verbindung zum EU-Mitgliedstaat als zur Türkei; bei der Prüfung dieser Verbindung zu beachtende Kriterien, insb. Aufenthaltsdauer und Bindungen in der Türkei; Vorlage (14795/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-89/18 LIMITE
12.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-89/18; dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Assoziierungsabkommen EWR – Türkei; Art. 13 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates; „erfolgreiche Integration“ als anerkanntes Ziel für die Beschränkung des Ehegattennachzuges; Voraussetzung einer engeren Verbindung zum EU-Mitgliedstaat als zur Türkei; bei der Prüfung dieser Verbindung zu beachtende Kriterien, insb. Aufenthaltsdauer und Bindungen in der Türkei; Vorlage

Erstellt am 12.03.2018

Eingelangt am 13.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-89/18/0001-V 6/2018)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
14.06.2021 EGH: RS C-279/21 EUGH
Rs C-279/21; dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 9 des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei sowie der Art. 10 und 13 des Beschlusses Nr. 1/80 im Lichte des EuGH-Urteils C-89/18, A; Familienzusammenführung; Stillhalteklausel; allgemeines und besonderes Diskriminierungsverbot; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die den Ehegattennachzug zu einem daueraufenthaltsberechtigten Ehegatten – außer bei Vorliegen ganz besonderer Gründe – von einem Sprachtest abhängig macht; Frage der unmittelbaren Wirkung des Art. 9 des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei; Vorlage (65578/EU XXVII.GP)
29.09.2020 EGH: RS C-379/20 EUGH
Rs C-379/20; dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Stillhalteklausel in Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei vor dem Hintergrund der Rs. C-561/14 und der Rs. C-89/18 (Einführung neuer Beschränkungen für eine Familienzusammenführung mit Kindern oder Ehegatten); Familienzusammenführung zwischen einem erwerbstätigen türkischen Staatsbürger, der sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, und seinem Kind, das das 15. Lebensjahr vollendet hat; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach bei einer Familienzusammenführung mit Kindern über 15 Jahren besondere Gründe – wie Erwägungen im Zusammenhang mit dem Familienverband und dem Kindeswohl – beachtet werden müssen; Beschränkung des Rechts auf Familienzusammenführung minderjähriger Kinder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses; Reichweite des Ziels der Gewährleistung einer erfolgreichen Integration; Wunsch, dass die Familienzusammenführung von Kindern in den ersten Lebensjahren erfolgt; Vorlage (33149/EU XXVII.GP)