Rs C-60/18; estnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 6 Abs. 4 Abfall-RahmenRL 2008/98/EG; Begriffs "Einzelfalls"; Zulässigkeit der Festlegung von Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft einer konkreten Art von Abfällen durch innerstaatlichen Rechtsakt, wenn auf Unionsebene hinsichtlich dieser Art von Abfällen keine solchen Kriterien festgelegt wurden: Unmöglichkeit der behördlichen oder gerichtlichen Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft im Einzelfall; Recht des Abfallbesitzers auf behördliche oder gerichtliche Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft unabhängig davon, ob für eine konkrete Art von Abfällen durch Verordnung festgelegte Kriterien bestehen; Vorlage (14969/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-60/18 LIMITE
09.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-60/18; estnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 6 Abs. 4 Abfall-RahmenRL 2008/98/EG; Begriffs "Einzelfalls"; Zulässigkeit der Festlegung von Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft einer konkreten Art von Abfällen durch innerstaatlichen Rechtsakt, wenn auf Unionsebene hinsichtlich dieser Art von Abfällen keine solchen Kriterien festgelegt wurden: Unmöglichkeit der behördlichen oder gerichtlichen Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft im Einzelfall; Recht des Abfallbesitzers auf behördliche oder gerichtliche Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft unabhängig davon, ob für eine konkrete Art von Abfällen durch Verordnung festgelegte Kriterien bestehen; Vorlage

Erstellt am 09.03.2018

Eingelangt am 14.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-60/18/0001-V 6/2018)