verb. Rs C-95/18 und C-96/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 13 und Art. 17 der Verordnung Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern und von Art. 45 und 48 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit); Berechnung von Pensionsversicherungsansprüchen bzw. Ansprüchen auf Kindergeld; Berücksichtigung vorübergehender geringfügiger Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat; Vorlage (15733/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-95/18 LIMITE
20.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-95/18 und C-96/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 13 und Art. 17 der Verordnung Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern und von Art. 45 und 48 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit); Berechnung von Pensionsversicherungsansprüchen bzw. Ansprüchen auf Kindergeld; Berücksichtigung vorübergehender geringfügiger Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat; Vorlage

Erstellt am 20.03.2018

Eingelangt am 21.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-95/18/0001-V 6/2018)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-96/18