verb. Rs C-80/18 bis C-83/18; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 191 Abs. 2 AEUV iVm. Art. 20 und 21 GRC, des Art. 3 Abs. 1 und 2 Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2009/72/EG und der Art. 3 und 5 der RL 2005/89/EG über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen: Vereinbarkeit mit Steuern, die nur für Unternehmen, die Kernenergie erzeugen, gilt; Verursacherprinzip; Nichtdiskriminierung; Zweifel am Umweltschutzzweck der Abgaben; Erhöhung der Einnahmen zur Finanzierung des Tarifdefizits des Stromsystems; Zulässigkeit der Erhebung von Umweltabgaben ohne gesetzliche Regelung; Rechtfertigung mit der Umweltbelastung/den Risiken durch Nukleartätigkeiten ohne Bezifferung der Kosten; höhere Abgabenlast für Nuklearenergieerzeuger als für andere Energieunternehmen, die die Umwelt stärker belasten, Wettbewerbsverzerrung; Steuer nur auf Abfälle aus der Nuklearstromerzeugung; keine Belastung anderer Erzeuger von nuklearen Abfällen; Vorlage (15738/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-80/18 LIMITE
20.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-80/18 bis C-83/18; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 191 Abs. 2 AEUV iVm. Art. 20 und 21 GRC, des Art. 3 Abs. 1 und 2 Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2009/72/EG und der Art. 3 und 5 der RL 2005/89/EG über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen: Vereinbarkeit mit Steuern, die nur für Unternehmen, die Kernenergie erzeugen, gilt; Verursacherprinzip; Nichtdiskriminierung; Zweifel am Umweltschutzzweck der Abgaben; Erhöhung der Einnahmen zur Finanzierung des Tarifdefizits des Stromsystems; Zulässigkeit der Erhebung von Umweltabgaben ohne gesetzliche Regelung; Rechtfertigung mit der Umweltbelastung/den Risiken durch Nukleartätigkeiten ohne Bezifferung der Kosten; höhere Abgabenlast für Nuklearenergieerzeuger als für andere Energieunternehmen, die die Umwelt stärker belasten, Wettbewerbsverzerrung; Steuer nur auf Abfälle aus der Nuklearstromerzeugung; keine Belastung anderer Erzeuger von nuklearen Abfällen; Vorlage

Erstellt am 20.03.2018

Eingelangt am 21.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-80/18/0001-V 6/2018)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-81/18
EGH: RS C-82/18
EGH: RS C-83/18