Rs C-134/18; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 45 und 48 AEUV und des Art. 57 der VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Nichtanerkennung eines Anspruchs auf Invalidenrente durch den Träger des Wohnsitzmitgliedstaats bei gleichzeitiger Weigerung des Trägers des Arbeitsmitgliedstaats eine Invalidenrente auszuzahlen mit der Begründung, dass die Wartefrist von 104 Wochen noch nicht erfüllt wurde; Vorlage (16395/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-134/18 LIMITE
27.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-134/18; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 45 und 48 AEUV und des Art. 57 der VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Nichtanerkennung eines Anspruchs auf Invalidenrente durch den Träger des Wohnsitzmitgliedstaats bei gleichzeitiger Weigerung des Trägers des Arbeitsmitgliedstaats eine Invalidenrente auszuzahlen mit der Begründung, dass die Wartefrist von 104 Wochen noch nicht erfüllt wurde; Vorlage

Erstellt am 27.03.2018

Eingelangt am 27.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-134/18/0001-V 6/2018)