Rs C-160/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 3 Abs. 2, 4 und 5 der VO (EG) Nr. 1484/95 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle und zur Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin; Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit Art. 141 der VO (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche GMO; Einfuhr von Geflügelfleisch aus Brasilien; Überprüfung der cif-Einfuhrpreise auf ihre Richtigkeit; Verpflichtung zur Zahlung von Zusatzzöllen; Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zusatzzölle; Beurteilung im Fall des Weiterverkaufs zu einem niedrigeren als dem repräsentativen Preis; Bedeutung des Umstands, dass die Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgen; Vorlage (17047/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-160/18 LIMITE
04.04.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-160/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 3 Abs. 2, 4 und 5 der VO (EG) Nr. 1484/95 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle und zur Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin; Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit Art. 141 der VO (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche GMO; Einfuhr von Geflügelfleisch aus Brasilien; Überprüfung der cif-Einfuhrpreise auf ihre Richtigkeit; Verpflichtung zur Zahlung von Zusatzzöllen; Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zusatzzölle; Beurteilung im Fall des Weiterverkaufs zu einem niedrigeren als dem repräsentativen Preis; Bedeutung des Umstands, dass die Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgen; Vorlage

Erstellt am 04.04.2018

Eingelangt am 09.04.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-160/18/0001-V 6/2018)