Rs C-245/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 74 und 75 der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in der am 3. August 2015 geltenden Fassung; Verpflichtungen und Grenzen der Haftung des Zahlungsdienstleisters; Anwendbarkeit lediglich auf den Zahlungsdienstleister des Auftraggebers oder auch auf den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers; Vorlage (21674/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-245/18 LIMITE
15.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-245/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 74 und 75 der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in der am 3. August 2015 geltenden Fassung; Verpflichtungen und Grenzen der Haftung des Zahlungsdienstleisters; Anwendbarkeit lediglich auf den Zahlungsdienstleister des Auftraggebers oder auch auf den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers; Vorlage

Erstellt am 15.05.2018

Eingelangt am 17.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-245/18/0001-V 6/2018)