Rs C-242/18; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Fragen zur Auslegung des Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; umsatzsteuerliche Behandlung der Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrags, wenn die Steuerbemessungsgrundlage und die Erstattung der Mehrwertsteuer mit bestandskräftigen Steuerbescheid festgesetzt wurden; Vorlage (21920/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-242/18 LIMITE
17.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-242/18; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Fragen zur Auslegung des Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; umsatzsteuerliche Behandlung der Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrags, wenn die Steuerbemessungsgrundlage und die Erstattung der Mehrwertsteuer mit bestandskräftigen Steuerbescheid festgesetzt wurden; Vorlage

Erstellt am 17.05.2018

Eingelangt am 18.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-242/18/0001-V 6/2018)