Rs C-232/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Berufung gegen Nichtigerklärung einer Mindestzinssatzklausel; Verbot der reformatio in peius; (beschränkte) Überprüfungsmöglichkeit des Berufungsgerichts; Umfang und Folgen der Rechtskraft der Nichtigerklärung; Vorlage mit Korrigendum (22466/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-232/18 LIMITE
18.05.2018
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-232/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Berufung gegen Nichtigerklärung einer Mindestzinssatzklausel; Verbot der reformatio in peius; (beschränkte) Überprüfungsmöglichkeit des Berufungsgerichts; Umfang und Folgen der Rechtskraft der Nichtigerklärung; Vorlage mit Korrigendum

Erstellt am 18.05.2018

Eingelangt am 23.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-232/18/0001-V 6/2018)