Rs C-222/18; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 lit. k und Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung; Dienstleistungsfreiheit; Arzneimittelvertrieb; Begriff der „Verschreibung“; Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die nur bei einer von zwei Arten von ärztlichen Verschreibungen die Abgabe von Arzneimitteln an einen nicht in dem betreffenden Mitgliedstaat praktizierenden Arzt ermöglicht; Vorlage (22467/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-222/18 LIMITE
18.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-222/18; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 lit. k und Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung; Dienstleistungsfreiheit; Arzneimittelvertrieb; Begriff der „Verschreibung“; Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die nur bei einer von zwei Arten von ärztlichen Verschreibungen die Abgabe von Arzneimitteln an einen nicht in dem betreffenden Mitgliedstaat praktizierenden Arzt ermöglicht; Vorlage

Erstellt am 18.05.2018

Eingelangt am 23.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-222/18/0001-V 6/2018)