Rs C-211/18; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Fragen zur Auslegung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Ist eine Handelsgesellschaft des Privatrechts, die Übereinkommen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der ärztlichen Heilbehandlungen mit dem Staat geschlossen hat, für die Zwecke der USt-Befreiung und der Möglichkeit, zwischen Befreiung und Besteuerung zu wählen mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht vergleichbar?; Vorlage (22489/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-211/18 LIMITE
23.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-211/18; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Fragen zur Auslegung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Ist eine Handelsgesellschaft des Privatrechts, die Übereinkommen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der ärztlichen Heilbehandlungen mit dem Staat geschlossen hat, für die Zwecke der USt-Befreiung und der Möglichkeit, zwischen Befreiung und Besteuerung zu wählen mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht vergleichbar?; Vorlage

Erstellt am 23.05.2018

Eingelangt am 23.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-211/18/0001-V 6/2018)