Rs C-270/18; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 14 Abs. 1 lit. a und des Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 der RL 2003/96/EG über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom; Befreiung von der innerstaatlichen Steuer auf den Endverbrauch von elektrischem Strom für kleine Stromerzeuger, die den Strom für ihre Tätigkeit verbrauchen; Übergangszeit zwecks Anpassung des Besteuerungssystems; Pflicht zur Einhaltung der Mindestsätze der RL während dieser Zeit; Pflicht zur Mindestbesteuerung entweder des erzeugten elektrischen Stroms oder des verwendeten Erdgases; Vorlage (23553/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-270/18 LIMITE
25.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-270/18; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 14 Abs. 1 lit. a und des Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 der RL 2003/96/EG über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom; Befreiung von der innerstaatlichen Steuer auf den Endverbrauch von elektrischem Strom für kleine Stromerzeuger, die den Strom für ihre Tätigkeit verbrauchen; Übergangszeit zwecks Anpassung des Besteuerungssystems; Pflicht zur Einhaltung der Mindestsätze der RL während dieser Zeit; Pflicht zur Mindestbesteuerung entweder des erzeugten elektrischen Stroms oder des verwendeten Erdgases; Vorlage

Erstellt am 25.05.2018

Eingelangt am 29.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-270/18/0001-V 6/2018)