Rs C-259/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 der Richtlinie 97/67/EG (Postrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie 2008/6/EG; Postdienstleistungen; unlauterer Wettbewerb; (Un)Zulässigkeit einer gesetzlichen Garantie für den Betreiber eines Universalpostdienstes, dass er der einzige ist, der andere Frankierungsmittel als Postwertzeichen vertreiben darf; Verpflichtung der privaten Postbetreiber, über physische Einzelhandelsverkaufsstellen für den Vertrieb anderer Frankierungsmittel als Postwertzeichen zu verfügen; Vorlage (23984/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-259/18 LIMITE
29.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-259/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 der Richtlinie 97/67/EG (Postrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie 2008/6/EG; Postdienstleistungen; unlauterer Wettbewerb; (Un)Zulässigkeit einer gesetzlichen Garantie für den Betreiber eines Universalpostdienstes, dass er der einzige ist, der andere Frankierungsmittel als Postwertzeichen vertreiben darf; Verpflichtung der privaten Postbetreiber, über physische Einzelhandelsverkaufsstellen für den Vertrieb anderer Frankierungsmittel als Postwertzeichen zu verfügen; Vorlage

Erstellt am 29.05.2018

Eingelangt am 30.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-259/18/0001-V 6/2018)