Rs C-266/18; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Gerichtsstandsvereinbarung in einem Verbrauchervertrag durch bloße Verweisung auf das innerstaatliche Recht; Notwendigkeit der Entscheidung durch das dem Wohnort des Verbrauchers am nächsten liegende Gericht; Vorlage (24966/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-266/18 LIMITE
04.06.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-266/18; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Gerichtsstandsvereinbarung in einem Verbrauchervertrag durch bloße Verweisung auf das innerstaatliche Recht; Notwendigkeit der Entscheidung durch das dem Wohnort des Verbrauchers am nächsten liegende Gericht; Vorlage

Erstellt am 04.06.2018

Eingelangt am 06.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-266/18/0001-V 6/2018)