Rs C-291/18; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 148 lit. c iVm lit. a der RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Lieferung von selbsthebenden Offshore-Bohreinheiten; Auslegung des Begriffs „Schiff“; schwimmende Bewegung einer selbsthebenden Offshore-Bohreinheit als Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung; Überwiegen des Zeitraums der Fahrtätigkeit gegenüber dem Zeitraum, in dem sie aufgrund einer Bohrtätigkeit auf See stationär und unbeweglich ist; Vorlage (24982/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-291/18 LIMITE
05.06.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-291/18; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 148 lit. c iVm lit. a der RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Lieferung von selbsthebenden Offshore-Bohreinheiten; Auslegung des Begriffs „Schiff“; schwimmende Bewegung einer selbsthebenden Offshore-Bohreinheit als Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung; Überwiegen des Zeitraums der Fahrtätigkeit gegenüber dem Zeitraum, in dem sie aufgrund einer Bohrtätigkeit auf See stationär und unbeweglich ist; Vorlage

Erstellt am 05.06.2018

Eingelangt am 06.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-291/18/0001-V 6/2018)