verb. Rs C-453/18 und C-494/18; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 EUV, des Art. 38 GRC (Verbraucherschutz), des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und des Art. 7 Abs. 2 Buchst. d und e der Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens; Frage der Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass es im Rahmen eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls nicht erforderlich ist, Unterlagen über das Bestehen einer Forderung aus Verbraucherkreditverträgen beizubringen; Möglichkeit der amtswegigen Prüfung des Vorliegens missbräuchlicher Klauseln vor dem Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls; Vorlagen (34872/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-453/18 LIMITE
13.09.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-453/18 und C-494/18; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 EUV, des Art. 38 GRC (Verbraucherschutz), des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und des Art. 7 Abs. 2 Buchst. d und e der Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens; Frage der Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass es im Rahmen eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls nicht erforderlich ist, Unterlagen über das Bestehen einer Forderung aus Verbraucherkreditverträgen beizubringen; Möglichkeit der amtswegigen Prüfung des Vorliegens missbräuchlicher Klauseln vor dem Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls; Vorlagen

Erstellt am 13.09.2018

Eingelangt am 14.09.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-453/18/0001-V 6/2018)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-494/18