EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-530/18; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 („Brüssel-IIa Verordnung“); Zuständigkeit in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Verweisung an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, zu dem das Kind eine besondere Bindung hat; Kriterien, die diese besondere Bindung begründen und dem Wohl des Kindes dienlich sind; Vorlage
Erstellt am 25.09.2018
Eingelangt am 26.09.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-530/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-530/18