EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-726/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 20 der Aufnahme-RL (RL 2013/33/EU); Frage, ab wann von Verstößen gegen die Vorschriften von Unterbringungszentren ausgegangen werden kann, die in der Folge zum Widerruf der Zulassung zu Aufnahmemaßnahmen führt; Vorlage, Aussetzung des Verfahrens
Erstellt am 23.01.2019
Eingelangt am 24.01.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-726/18/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-726/18
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-233/18 | Rs C-233/18, belgisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung (des Art. 20) der Aufnahme-RL (RL 2013/33/EU) iVm. Rechten der GRC: Frage, ob grobe Verstöße gegen die Vorschriften von Unterbringungszentren durch Einschränkung oder Entzug der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen sanktioniert werden können; Notwendigkeit der Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards im Fall der Einschränkung oder des Entzugs von Leistungen; Zulässigkeit des Ausschlusses von Leistungen gegenüber unbegleiteten Minderjährigen; Vorlage (20334/EU XXVI.GP) |