Rs C-759/18; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 Z 7, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 und Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-VO); Scheidung mit minderjährigem Kind; Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts oder jenes der Staatsangehörigkeit; Möglichkeit einer „stillschweigenden Zustimmung“ des Beklagten zur Gerichtszuständigkeit; amtswegige Prüfung der Unzuständigkeit mangels Gerichtsstandsvereinbarung; automatische Zuständigkeit des Scheidungsgerichts auch für das Obsorgeverfahren; Begriff „elterliche Verantwortung“; Vorrang des Unionsrechts; Günstigkeitsprinzip; Vorlage (51447/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-759/18 LIMITE
22.01.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-759/18; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 Z 7, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 und Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-VO); Scheidung mit minderjährigem Kind; Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts oder jenes der Staatsangehörigkeit; Möglichkeit einer „stillschweigenden Zustimmung“ des Beklagten zur Gerichtszuständigkeit; amtswegige Prüfung der Unzuständigkeit mangels Gerichtsstandsvereinbarung; automatische Zuständigkeit des Scheidungsgerichts auch für das Obsorgeverfahren; Begriff „elterliche Verantwortung“; Vorrang des Unionsrechts; Günstigkeitsprinzip; Vorlage

Erstellt am 22.01.2019

Eingelangt am 24.01.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-759/18/0001-V 6/2019)