Rs C-120/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland sowie des Art. 34 AEUV; Zulässigkeit einer Auflage zur Belieferung einer LPG-Tankstelle nur mit LPG-Tankwagen mit einer hitzeabweisenden Ummantelung; Qualifikation dieser Auflage als Bauvorschrift; Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit; Relevanz einer Vereinbarung über die Verwendung einer hitzeabweisenden Ummantelung zwischen dem Mitgliedstaat und Vertretern der LPG-Branche; Relevanz eines Runderlasses über Sicherheitsabstände mit der Annahme der Belieferung von LPG-Tankstellen mittels Tankwagen mit einer hitzeabweisenden Ummantelung; Durchsetzung einer unanfechtbar gewordenen unionsrechtswidrigen Auflage; nationale Verfahrensautonomie; Rechtssicherheit; Vorlage (59098/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-120/19 LIMITE
21.03.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-120/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland sowie des Art. 34 AEUV; Zulässigkeit einer Auflage zur Belieferung einer LPG-Tankstelle nur mit LPG-Tankwagen mit einer hitzeabweisenden Ummantelung; Qualifikation dieser Auflage als Bauvorschrift; Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit; Relevanz einer Vereinbarung über die Verwendung einer hitzeabweisenden Ummantelung zwischen dem Mitgliedstaat und Vertretern der LPG-Branche; Relevanz eines Runderlasses über Sicherheitsabstände mit der Annahme der Belieferung von LPG-Tankstellen mittels Tankwagen mit einer hitzeabweisenden Ummantelung; Durchsetzung einer unanfechtbar gewordenen unionsrechtswidrigen Auflage; nationale Verfahrensautonomie; Rechtssicherheit; Vorlage

Erstellt am 21.03.2019

Eingelangt am 22.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-120/19/0001-V 6/2019)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
22.03.2019 RAT: CM 2262/19 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 27. März 2019 (10.00 Uhr) (59128/EU XXVI.GP)