verb. Rs C-89/19, C-90/19 und C-91/19; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Vergaberecht; RL 2014/23/EU und 2014/24/EU; Zulässigkeit von nationalen Regelungen, die eine in-house Beauftragung erst nach Evaluierung und vorheriger Feststellung einer „Marktunzulänglichkeit“ gestatten bzw. die den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (zur Erlangung einer künftigen „gemeinsamen Kontrolle“) untersagen; Vorlagen (59409/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-89/19 LIMITE
20.03.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-89/19, C-90/19 und C-91/19; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Vergaberecht; RL 2014/23/EU und 2014/24/EU; Zulässigkeit von nationalen Regelungen, die eine in-house Beauftragung erst nach Evaluierung und vorheriger Feststellung einer „Marktunzulänglichkeit“ gestatten bzw. die den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (zur Erlangung einer künftigen „gemeinsamen Kontrolle“) untersagen; Vorlagen

Erstellt am 20.03.2019

Eingelangt am 26.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-89/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-90/19
EGH: RS C-91/19