Rs C-81/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und des Grundsatzes der Effektivität; Fremdwährungskredit; Prüfung einer Klausel, mit der eine abdingbare Vorschrift übernommen wird; Klausel, die zur Rückzahlung des Kredits in derselben Fremdwährung verpflichtet, in der der Kredit gewährt wurde; Tragung des Wechselkursrisikos vollständig durch den Verbraucher; Informationsverpflichtung der Bank; Rechtsfolgen der Feststellung der Missbräuchlichkeit; Vorlage (60326/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-81/19 LIMITE
29.03.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-81/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und des Grundsatzes der Effektivität; Fremdwährungskredit; Prüfung einer Klausel, mit der eine abdingbare Vorschrift übernommen wird; Klausel, die zur Rückzahlung des Kredits in derselben Fremdwährung verpflichtet, in der der Kredit gewährt wurde; Tragung des Wechselkursrisikos vollständig durch den Verbraucher; Informationsverpflichtung der Bank; Rechtsfolgen der Feststellung der Missbräuchlichkeit; Vorlage

Erstellt am 29.03.2019

Eingelangt am 02.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-81/19/0001-V 6/2019)