verb. Rs C-83/19, C-127/19 und C-197/19; rumänische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Entscheidung 2006/928/EG der Kommission zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung, des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur EU sowie ua. von Art. 2, Art. 4 Abs. 3 und Art. 19 EUV; Frage, ob das mit der genannten Entscheidung eingeführte Kooperations- und Kontrollverfahren als Handlung eines Unionsorgans iSd. Art. 267 AEUV angesehen werden kann; Frage, ob die Anforderung, die in Berichten, die im Rahmen dieses Verfahrens erstellt wurden, aufgestellt wurden, für den rumänischen Staat verbindlich sind; Garantien für ein unabhängiges Disziplinarverfahren für Richter in Rumänien; Vereinbarkeit der Einrichtung einer staatsanwaltschaftlichen Abteilung, die ausschließlich für die Ermittlung von durch Richter oder Staatsanwälte begangene Straftaten zuständig ist, mit Art. 2 und 19 EUV und Art. 47 GRC; Möglichkeit der Ausübung mittelbaren Drucks auf Richter und Staatsanwälte; Frage, ob Unionsrecht Vorrang vor Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts hat; Vorlagen; Mitteilung über die Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs, die Rs gemäß Art. 53 Abs. 3 der VfO mit Vorrang zu entscheiden (60701/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-83/19 LIMITE
02.04.2019
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-83/19, C-127/19 und C-197/19; rumänische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Entscheidung 2006/928/EG der Kommission zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung, des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur EU sowie ua. von Art. 2, Art. 4 Abs. 3 und Art. 19 EUV; Frage, ob das mit der genannten Entscheidung eingeführte Kooperations- und Kontrollverfahren als Handlung eines Unionsorgans iSd. Art. 267 AEUV angesehen werden kann; Frage, ob die Anforderung, die in Berichten, die im Rahmen dieses Verfahrens erstellt wurden, aufgestellt wurden, für den rumänischen Staat verbindlich sind; Garantien für ein unabhängiges Disziplinarverfahren für Richter in Rumänien; Vereinbarkeit der Einrichtung einer staatsanwaltschaftlichen Abteilung, die ausschließlich für die Ermittlung von durch Richter oder Staatsanwälte begangene Straftaten zuständig ist, mit Art. 2 und 19 EUV und Art. 47 GRC; Möglichkeit der Ausübung mittelbaren Drucks auf Richter und Staatsanwälte; Frage, ob Unionsrecht Vorrang vor Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts hat; Vorlagen; Mitteilung über die Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs, die Rs gemäß Art. 53 Abs. 3 der VfO mit Vorrang zu entscheiden

Erstellt am 02.04.2019

Eingelangt am 04.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-83/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-127/19
EGH: RS C-197/19
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
02.02.2022 EGH: RS C-817/21 EUGH
Rs C-817/21; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit (Justizinspektion) in Rumänien; Auslegung der Art. 2 (Werte der Union) und Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 (wirksamer Rechtsschutz) EUV, Art. 47 der Grundrechte-Charta (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) sowie der Entscheidung der Kommission 2006/928/EG zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung im Lichte des Urteils des EuGH vom 18.5.2021, C-83/19 u.a. (Asociația „Forumul Judecătorilor din România); nationale Einrichtung (Justizinspektion) mit eigener Rechtspersönlichkeit innerhalb des Obersten Richterrats, die für die Durchführung von Disziplinarermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte zuständig ist; (Nicht-)Anwendbarkeit der Garantien der richterlichen Unabhängigkeit auf die Justizinspektoren und die Leitung der Justizinspektion (Chefinspektor); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die dem Chefinspektor die Befugnis einräumt, auch für jene Bereiche Maßnahmen über die Organisation und Tätigkeit der Justizinspektion zu erlassen, in denen auch dieser Chefinspektor selbst Gegenstand von Disziplinarermittlungen sein kann; Vorlage (88881/EU XXVII.GP)