Verb. Rs C-168/19 und C-169/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Sind die Art. 18 und 21 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Regelung entgegenstehen, die in Bezug auf eine in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Person, die ihre gesamten Einkünfte im ersten Mitgliedstaat erworben hat, aber die Staatsangehörigkeit des zweiten Mitgliedstaats nicht besitzt, die Besteuerung ihrer Einkünfte ohne die steuerlichen Vergünstigungen des zweiten Mitgliedstaats vorsieht?; Vorlage (61417/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-168/19 LIMITE
09.04.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs C-168/19 und C-169/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Sind die Art. 18 und 21 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Regelung entgegenstehen, die in Bezug auf eine in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Person, die ihre gesamten Einkünfte im ersten Mitgliedstaat erworben hat, aber die Staatsangehörigkeit des zweiten Mitgliedstaats nicht besitzt, die Besteuerung ihrer Einkünfte ohne die steuerlichen Vergünstigungen des zweiten Mitgliedstaats vorsieht?; Vorlage

Erstellt am 09.04.2019

Eingelangt am 10.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-168/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-169/19