EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-209/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Artikels 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge; Widerruf der Vertragserklärung zu einem Darlehensvertrag durch Verbraucher; Art und Umfang der Widerrufsinformation; Wortfolge "in klarer, prägnanter Form"; erforderliche Angaben zur Widerrufsfrist oder zu den anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechtes; Zulässigkeit von (Weiter-) Verweisen auf andere Vorschriften; Verständlichkeit für den Verbraucher ohne juristisches Vorwissen; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung in der Rs. C-66/19
Erstellt am 10.04.2019
Eingelangt am 15.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-209/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-209/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-66/19 | Rs C-66/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Artikel 10 Abs. 2 lit p der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge; Widerruf der Vertragserklärung zu einem Darlehensvertrag durch Verbraucher; Art und Umfang der Widerrufsinformation; Wortfolge „in klarer, prägnanter Form“; erforderliche Angaben zur Widerrufsfrist oder zu den anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechtes; Zulässigkeit von (Weiter-)Verweisen auf andere Vorschriften; Verständlichkeit für den Verbraucher ohne juristisches Vorwissen; Vorlage (57141/EU XXVI.GP) |