Rs C-231/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG; Steuerbefreiungen für die Verwaltung von Sondervermögen; einheitliche Verwaltungsdienstleistung zur gleichzeitigen Verwaltung von Sondervermögen und Investmentfonds; (Un-)Zulässigkeit der Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes; (Un-)Zulässigkeit der Aufteilung des Entgelts für Verwaltungsdienstleistungen für die Zwecke der Steuereinhebung; Vorlage (62234/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-231/19 LIMITE
16.04.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-231/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG; Steuerbefreiungen für die Verwaltung von Sondervermögen; einheitliche Verwaltungsdienstleistung zur gleichzeitigen Verwaltung von Sondervermögen und Investmentfonds; (Un-)Zulässigkeit der Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes; (Un-)Zulässigkeit der Aufteilung des Entgelts für Verwaltungsdienstleistungen für die Zwecke der Steuereinhebung; Vorlage

Erstellt am 16.04.2019

Eingelangt am 17.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-231/19/0001-V 6/2019)