EU-V: Europ. Gerichtshof
Verb. Rs C-225/19 und C-226/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 32 der VO Nr. 810/2009 (Visakodex); Fragen zu der Vereinbarkeit einer endgültigen Entscheidung über eine Visumsverweigerung mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47 GRC) und dem Recht auf eine gute Verwaltung (Art. 41 GRC); Begründungspflicht und Begründungsumfang der Entscheidung; Begründung stützt sich ausschließlich auf die Einwände eines anderen Mitgliedstaates gegen die Visumserteilung; Inhaltliche Überprüfbarkeit dieser Einwände; Möglichkeit der Behörde des Mitgliedsstaates, von welchem die Einwände gegen die Visumserteilung vorgebracht wurden, sich an dem Rechtsbehelfsverfahren gegen die endgültige Entscheidung über den Visumsantrag zu beteiligen; Vorlage
Erstellt am 29.04.2019
Eingelangt am 02.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-225/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-225/19