Rs C-249/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 10 der Verordnung Nr. 1259/2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom-III-VO); anwendbares Recht; Frage, ob der Ausdruck "[s]ieht das (…) anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vor" auch Fälle erfasst, in denen das anwendbare Recht zwar prinzipiell die Ehescheidung zulässt, aber nur unter besonders restriktiven Voraussetzungen; Vorlage (63542/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-249/19 LIMITE
02.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-249/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 10 der Verordnung Nr. 1259/2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom-III-VO); anwendbares Recht; Frage, ob der Ausdruck "[s]ieht das (…) anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vor" auch Fälle erfasst, in denen das anwendbare Recht zwar prinzipiell die Ehescheidung zulässt, aber nur unter besonders restriktiven Voraussetzungen; Vorlage

Erstellt am 02.05.2019

Eingelangt am 06.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-249/19/0001-V 6/2019)