Rs C-211/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 Nr. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit; Bereitschaftsdienst von Polizeikräften; persönlicher Anwendungsbereich der Richtlinien; Frage der Anwendbarkeit auf hauptberufliche Polizisten, die der Bereitschaftspolizei angehören; Vorlage (63753/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-211/19 LIMITE
06.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-211/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 Nr. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit; Bereitschaftsdienst von Polizeikräften; persönlicher Anwendungsbereich der Richtlinien; Frage der Anwendbarkeit auf hauptberufliche Polizisten, die der Bereitschaftspolizei angehören; Vorlage

Erstellt am 06.05.2019

Eingelangt am 07.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-211/19/0001-V 6/2019)