Rs C-233/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des. Art. 5 und Art. 13 iVm Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) und Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRC (Schutz bei Abschiebung und Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf); Ausweisung eines von einer schweren Erkrankung betroffenen Drittstaatsangehörigen; Frage, ob einer Klage gegen die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis und die Anweisung das Hoheitsgebiet zu verlassen, aufschiebende Wirkung zukommt; Voraussetzungen für die aufschiebende Wirkung nach dem Urteil Abdida (vgl. C-562/13); Vorlage (64582/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-233/19 LIMITE
10.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-233/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des. Art. 5 und Art. 13 iVm Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) und Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRC (Schutz bei Abschiebung und Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf); Ausweisung eines von einer schweren Erkrankung betroffenen Drittstaatsangehörigen; Frage, ob einer Klage gegen die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis und die Anweisung das Hoheitsgebiet zu verlassen, aufschiebende Wirkung zukommt; Voraussetzungen für die aufschiebende Wirkung nach dem Urteil Abdida (vgl. C-562/13); Vorlage

Erstellt am 10.05.2019

Eingelangt am 14.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-233/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-562/13 Rs C-562/13; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinien 2004/83/EG, 2005/85/EG und 2003/9/EG betreffend die Gewährung von Rechtsbehelfen und Sozialhilfe zur Abdeckung von Grundbedürfnissen, die über eine notwendige medizinische Behandlung hinausgehen, an einen HIV erkrankten Asylwerber (7690/EU XXV.GP)