Rs C-253/19; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren; Ermittlung des zuständigen Gerichts für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens; Begriff "Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen"; Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Schuldners; Ort, an dem das einzige unbewegliche Vermögen des Schuldners belegen ist; Vorlage (64596/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-253/19 LIMITE
13.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-253/19; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren; Ermittlung des zuständigen Gerichts für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens; Begriff "Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen"; Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Schuldners; Ort, an dem das einzige unbewegliche Vermögen des Schuldners belegen ist; Vorlage

Erstellt am 13.05.2019

Eingelangt am 14.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-253/19/0001-V 6/2019)