Rs C-287/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Z 14, Art. 52 Z 6 Buchst. a, Art. 54 Abs. 1, Art. 63 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Zahlungsdiensteanbieter im Zusammenhang mit der NFC-Funktion einer Bankkarte; Modalitäten und Reichweite einer Zustimmungsfiktion durch einen Verbraucher; Frage der Anwendbarkeit der Ausnahmeregeln für Kleinbetragszahlungen und elektronisches Geld; Begriffe „Zahlungsinstrument“ und „anonym genutztes Zahlungsinstrument“; Vorlage (65026/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-287/19 LIMITE
15.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-287/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Z 14, Art. 52 Z 6 Buchst. a, Art. 54 Abs. 1, Art. 63 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Zahlungsdiensteanbieter im Zusammenhang mit der NFC-Funktion einer Bankkarte; Modalitäten und Reichweite einer Zustimmungsfiktion durch einen Verbraucher; Frage der Anwendbarkeit der Ausnahmeregeln für Kleinbetragszahlungen und elektronisches Geld; Begriffe „Zahlungsinstrument“ und „anonym genutztes Zahlungsinstrument“; Vorlage

Erstellt am 15.05.2019

Eingelangt am 16.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-287/19/0001-V 6/2019)