EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-306/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, der loyalen Zusammenarbeit und der praktischen Wirksamkeit; Auslegung der Art. 16 und 17 GRC, der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und des Art. 216 Abs. 2 AEUV, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag über die europäische Energiecharta; nationale Bestimmung, die die Zahlung von Förderungen – die bereits gesetzlich gewährt und aufgrund von Verträgen zwischen den Erzeugern von Strom aus Photovoltaik und der zuständigen Gesellschaft öffentlichen Rechts festgelegt wurden – erheblich senkt oder verzögert; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in den verb. Rs. C-798/18 und C-799/18
Erstellt am 29.05.2019
Eingelangt am 03.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-306/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-306/19