Rs C-339/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Kapitalmarktrecht; freier Kapitalverkehr (Art. 63 ff. AEUV); Auslegung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote sowie des Art. 87 der Richtlinie 2001/34/EG über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen; Zulässigkeit nationaler Regelungen, die eine Beteiligungsobergrenze von 5% des Gesellschaftskapitals bzw. eine gesetzliche Vermutung für ein gemeinsames Handeln bei Beteiligungen an (bestimmten) Gesellschaften festlegen, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind und die alternativen Investmentfonds gleichstehen; Vorlage (68457/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-339/19 LIMITE
12.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-339/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Kapitalmarktrecht; freier Kapitalverkehr (Art. 63 ff. AEUV); Auslegung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote sowie des Art. 87 der Richtlinie 2001/34/EG über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen; Zulässigkeit nationaler Regelungen, die eine Beteiligungsobergrenze von 5% des Gesellschaftskapitals bzw. eine gesetzliche Vermutung für ein gemeinsames Handeln bei Beteiligungen an (bestimmten) Gesellschaften festlegen, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind und die alternativen Investmentfonds gleichstehen; Vorlage

Erstellt am 12.06.2019

Eingelangt am 14.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-339/19/0001-V 6/2019)