Rs C-360/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 37 Abs. 11 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 2009/72/EG: Befassung der Regulierungsbehörde als Streitbeilegungsstelle; Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität; Beschwerderecht gegen den Übertragungsnetzbetreiber für einen Betroffenen, der über keinen Anschluss an das Netz dieses Übertragungsnetzbetreibers verfügt, sondern ausschließlich an ein Verteilernetz angeschlossen ist, in dem der Transport von Elektrizität aufgrund einer Unterbrechung im Übertragungsnetz, das das Verteilernetz speist, stockt; Vorlage (68607/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-360/19 LIMITE
14.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-360/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 37 Abs. 11 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 2009/72/EG: Befassung der Regulierungsbehörde als Streitbeilegungsstelle; Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität; Beschwerderecht gegen den Übertragungsnetzbetreiber für einen Betroffenen, der über keinen Anschluss an das Netz dieses Übertragungsnetzbetreibers verfügt, sondern ausschließlich an ein Verteilernetz angeschlossen ist, in dem der Transport von Elektrizität aufgrund einer Unterbrechung im Übertragungsnetz, das das Verteilernetz speist, stockt; Vorlage

Erstellt am 14.06.2019

Eingelangt am 17.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-360/19/0001-V 6/2019)