Rs C-356/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO); Frage, ob die Vorschrift nicht nur den Umfang der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung, sondern auch die Art und Weise seiner Erfüllung regelt; Frage, ob ein Anspruch auf Auszahlung in der Landeswährung des Wohnortes des betreffenden Fluggastes besteht; Berechnungsmodalitäten und Währungsumtauschkurs; Vorlage (68783/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-356/19 LIMITE
17.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-356/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO); Frage, ob die Vorschrift nicht nur den Umfang der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung, sondern auch die Art und Weise seiner Erfüllung regelt; Frage, ob ein Anspruch auf Auszahlung in der Landeswährung des Wohnortes des betreffenden Fluggastes besteht; Berechnungsmodalitäten und Währungsumtauschkurs; Vorlage

Erstellt am 17.06.2019

Eingelangt am 18.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-356/19/0001-V 6/2019)