verb. Rs C-294/19 und C-304/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; landwirtschaftliche Beihilfen; Auslegung der Art. 2 und 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik) sowie des Art. 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1120/2009 (Betriebsprämienregelung); nationale Regelung, die den Landwirt von Zahlungsansprüchen ausschließt, weil als Ackerland genutzte Aquakulturanlagen mangels Beihilfefähigkeit gemäß Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 keine „landwirtschaftliche Fläche“ im Sinne von Art. 2 der Verordnung Nr. 1120/2009 seien; Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung der Flächen oder aber ihrer Merkmale, wie sie in den öffentlichen Registern oder durch Dokumente festgelegt sind, anhand deren der Landwirt das entsprechende Nutzungsrecht für die betreffende Fläche nachweist; Vorlagen (68793/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-294/19 LIMITE
17.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-294/19 und C-304/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; landwirtschaftliche Beihilfen; Auslegung der Art. 2 und 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik) sowie des Art. 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1120/2009 (Betriebsprämienregelung); nationale Regelung, die den Landwirt von Zahlungsansprüchen ausschließt, weil als Ackerland genutzte Aquakulturanlagen mangels Beihilfefähigkeit gemäß Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 keine „landwirtschaftliche Fläche“ im Sinne von Art. 2 der Verordnung Nr. 1120/2009 seien; Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung der Flächen oder aber ihrer Merkmale, wie sie in den öffentlichen Registern oder durch Dokumente festgelegt sind, anhand deren der Landwirt das entsprechende Nutzungsrecht für die betreffende Fläche nachweist; Vorlagen

Erstellt am 17.06.2019

Eingelangt am 18.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-294/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-304/19