Rs C-363/19; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Buchst. a, Art. 5, Art. 6, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 5 der Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sowie der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; (Un-) Zulässigkeit bestimmter gesundheitsbezogener Angaben bei der Vermarktung von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel; Beweislast und Beweisanforderungen hinsichtlich des Nachweises der (Un-) Zulässigkeit der Angaben; Vorlage (69433/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-363/19 LIMITE
19.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-363/19; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Buchst. a, Art. 5, Art. 6, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 5 der Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sowie der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; (Un-) Zulässigkeit bestimmter gesundheitsbezogener Angaben bei der Vermarktung von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel; Beweislast und Beweisanforderungen hinsichtlich des Nachweises der (Un-) Zulässigkeit der Angaben; Vorlage

Erstellt am 19.06.2019

Eingelangt am 24.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-363/19/0001-V 6/2019)